Anmeldung von Insolvenzforderung
Gemäß § 38 InsO dient die Insolvenzmasse zur Befriedigung der persönlichen Gläubiger, die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Anspruch gegen den Schuldner haben. Damit Sie als Gläubiger an dem Insolvenzverfahren teilnehmen und insbesondere an der Quotenausschüttung partizipieren können, müssen Ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Die angemeldete Forderung ist durch geeignete Dokumente zu belegen, z.B. durch Vorlage von Verträgen, Abtretungserklärungen, Rechnungen, Urteile, Wechsel oder Vollstreckungsbescheide. Es genügt, diese in Kopie an den Insolvenzverwalter zu übersenden, auch Titel müssen nicht im Original übersandt werden.
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